AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2020)
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Philippe Reuteler zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Philippe Reuteler und dem Kunden zu Stande. Ohne Vertrag, kein Shooting.

1 – Auftrag
Der Auftrag vom Kunden gilt als angenommen sobald die schriftliche Zusage dem Fotografen erteilt wurde.

2 – Vertrag
Ein Vertrag mit den Shooting Detail wird dem Kunden zugestellt für die Unterzeichnung. Wichtig: ohne den unterschriebenen Vertrag gibt es kein Shooting! Der Vertrag muss unterschrieben ans Shooting am Shootingstag mitgenommen werden.

3 – Zahlung
Die Zahlung erfolgt am Tag des Shooting und kann in Bar, über Twint oder Banküberweisung erfolgen. Bei einer Banküberweisung muss der Betrag am Tag des Shootings überwiesen worden sein. Eine schriftliche Bestätigung ist mitzubringen.

4 – Stornierung des Shootings
Das Shooting kann bis zu 14 Tage vorher kostenfrei storniert werden. Nach 14 Tagen werden 50% der Shooting Kosten in Rechnung gestellt, welche innerhalb von 10 Tagen beglichen werden muss. Nach dieser Frist kann eine Stornierungsgebür von CHF 80.– erhoben werden.

5 – Stornierung am Shooting Tag
Ist es dem Kunden nicht möglich, das Shooting am vereinbarten Tag wahr nehmen zu können, so wird dem Kunden 80% der Shooting Kosten verrechnet, sofern kein Ersatztermin in nützlicher Frist vereinbart wird. Ist ein Termin vereinbart worden, entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden.

6 – Stornierung Auftrag seitens Kunde
Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit künden. Sollte vor dem Kündigungsdatum bereits Leistungen vom Fotografen erbracht worden sein, sind diese innerhalb 10 Tage zu begleichen. Ansonsten gelten die Punkte 4 und 5.

7 – Stornierung seitens des Fotografen
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu stornieren wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

• Der Kunde kommt trotz erfolgter Mahnung den Zahlungsverpflichtungen nicht nach
• Der Kunde kommt der Zahlungspflicht nicht nach
​• Der Kunde kommt ihrer Mitwirkungspflicht (siehe Punkt 9.) nicht nach
• Es liegt kein unterschriebener Vertrag am vereinbarten Termin vor

8 – Leistung
Philippe Reuteler verpflichtet sich zur Einhaltung der durch den Vertrag geregelten Abschlüsse. Sollte Philippe Reuteler seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird sich Philippe Reuteler nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Philippe Reuteler in diesem Falle nicht. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, darf er vom Vertrag zurücktreten. Es fallen keine Stornierungsgebühren an.

9 – Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu Ort, Uhrzeit, Inhalt, Anzahl Personen etc. frühzeitig bekannt zu geben, wenn dies vom Vertrag abweicht. Der Kunde verpflichtet sich, dem Fotografen Auskünfte zu geben, die für die Leistungserbringung zweckdienlich sind.

10 – Mahngebühren
Falls eine Rechnung gestellt wird und diese nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt wird, fallen Mahngebühren von Fr. 40.- an.

11 – Haftung / Versicherung
Philippe Reuteler haftet bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihrem eingeschalteten Erfüllungsgehilfen und Assistenten. Der Kunde sowie der Fotograf verpflichten sich, für Unfälle, Sach- und Personenschäden, die sich während eines Shootings ereignen könnten, eine eigene Versicherung abzuschliessen oder sind schon im Besitz einer solchen. Die Parteien stellen keinerlei Ansprüche hieraus an die jeweils gegnerische Partei.

12 – Namensnennung
Philippe Reuteler hat Anspruch darauf, bei der öffentlichen Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden.

13 – Verwendung von Bildmaterial
Philippe Reuteler ist mit dem Einverständnis seitens des Auftragsgebers berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass die abgebildeten Personen mit der genannten Nutzung durch Philippe Reuteler einverstanden ist/sind.

14 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Es existieren keine Nebenabreden.

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.